Wir machen Ihre Website und Ihre PDF-Dokumente barrierefrei!
dacc ist die Marke der Agentur designation für barrierefreie Websites, PDFs und digitale Inhalte. Wir sind Experten für Neukonzeption und Überarbeitung von Websites, Webdesign und technische Umsetzung, Erstellung von Dokumenten für Druck bzw. ebook- oder PDF-Veröffentlichung und Erstellung von Content gemäß den rechtlichen Anforderungen in Österreich.
Achtung: Österreichs Barrierefreiheitsgesetz BaFG tritt in Kraft in
Tagen, Stunden, Minuten und Sekunden.
Warum es wichtig ist, dass Ihre Website spätestens 2025 barrierefrei ist
Kurz gesagt: Digitale Barrierefreiheit ist ab Juni 2025 keine Option mehr, sondern wird zur Pflicht. Sie eröffnet aber auch Chancen und bringt einige Vorteile für Ihr Unternehmen!
- Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz BaFG in Kraft, das u. a. alle Webauftritte, digitalen Dokumente (PDFs) und Softwares betrifft
- Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro.
- Mit einem barrierefreien Webauftritt handeln Sie nicht nur gesetzeskonform, sondern erreichen auch mehr Menschen mit Ihren Inhalten.
5 weitere gute Gründe, digital barrierefrei zu werden
- Image verbessern: Barrierefreiheit schafft Inklusion! Sie positionieren sich damit als verantwortungsbewusstes Unternehmen und fördern damit eine positive Markenwahrnehmung.
- Usability optimieren: Wer sich auf Ihrer Website nicht zurecht findet, ist weg. Mit einer barrierefreien Website vereinfachen Sie nicht nur Menschen mit dauerhaftem, temporärem oder situativem Handikap den digitalen Zutritt zu Ihrem Angebot, sondern allen.
- Talente finden: Junge und gut ausgebildete Menschen legen bei der Jobsuche mehr denn je Wert auf soziale und ökonomische Verantwortung von Unternehmen.
- Zukunft sichern: Barrierefreie Websites sind in der Regel auf Standards und Best Practices aufgebaut, die auch zukünftige Technologien und Endgeräte besser unterstützen, was die Wartung langfristig erleichtert.
- SEO inklusive: Suchmaschinen lieben Barrierefreiheit! Viele der Techniken, die für Barrierefreiheit (Accessibility) notwendig sind, verbessern gleichzeitig das Ranking der Website in Suchmaschinen.
Die Agentur für digitale Barrierefreiheit –
Warum mit uns arbeiten?
Expertenwissen.
Wir haben uns auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert und machen Ihre Website und PDF-Dokumente zukunftsfit! In unserem Team sind zertifizierte Web Accessibility Experten, die langjährige Erfahrung in der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von barrierefreien digitalen Angeboten haben. Nutzen Sie diese wertvolle Expertise!
Kostentransparenz.
Was wir anbieten, liefern wir auch. Unser Preis-Leistungs-Verhältnis ist mehr als fair, versteckte Zusatzkosten gibt es bei uns nicht. Nach einer ausführlichen Analyse und einem detaillierten Briefing erhalten Sie ein Angebot, auf das Sie sich verlassen können.
Alles inklusive.
Von der Planung der Website bis zur Erstellung barrierefreier PDFs haben wir alles in unserem Portfolio. Von uns bekommen Sie das Gesamtpaket und müssen sich nicht um Details kümmern. Wir stimmen uns regelmäßig mit Ihnen ab und gehen auf Ihre individuellen Anforderungen ein.
Servicequalität.
Wir beraten Sie ausführlich und schulen Ihre Mitarbeiter: innen genauestens in das verwendete Content-Management- System ein, damit Sie nach Abschluss des Projektes auf Ihrer Website möglichst viel selbst machen können. Sollten Sie darüber hinaus unsere Hilfe benötigen, sind wir auch nach dem Go-live der Website gerne für Sie da!
Normen und Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind als weltweiter Standard anerkannt und dienen als gesetzliche Grundlage für das Web-Zugänglichkeits-Gesetz WZG (für öffentliche Institutionen) und das Barrierefreiheitsgesetz BaFG (für privatwirtschaftliche Unternehmen).
Sie besagen im Grunde, dass die Zugänglichkeit zu digitalen Informationen für alle Menschen gegeben sein muss, und bauen auf 4 Prinzipien auf:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzer:innen wahrgenommen werden können.
- Bedienbar: Nutzer:innen müssen in der Lage sein, die Website zu bedienen, auch mit alternativen Eingabegeräten (z. B. Tastatur).
- Verständlich: Inhalte und Navigation müssen verständlich und logisch strukturiert sein.
- Robust: Inhalte müssen mit unterschiedlichen Technologien kompatibel sein (z. B. Screenreadern).
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für privatwirtschaftliche Unternehmen
- gilt ab 28. Juni 2025 und betrifft Onlineshops, Webseiten und Software, die mit diesem Stichtag online sind,
- betrifft alle Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden und 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr,
- sieht bei Verstößen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro vor.
Das Webzugänglichkeitsgesetz (WZG) für öffentliche Institutionen
- gilt bereits seit 2019 und betrifft alle öffentlichen Institutionen mit einem Webauftritt (mit wenigen Ausnahmen).
- Mit diesem Bundesgesetz werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen des Bundes festgelegt, damit diese für die Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich werden.
- Das WZG basiert auf der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und soll sicherstellen, dass öffentliche Stellen ihre Verantwortung für Zugänglichkeit erfüllen. Es gibt technische Regeln, wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), an die man sich halten sollte, um digitale Inhalte zugänglich zu machen.
9 Tipps zur digitalen Barrierefreiheit
Farbkontrast beachten: Ein geeigneter Farbkontrast erleichtert es Menschen mit Sehbehinderungen, Inhalte zu lesen.
Alternativtexte für Bilder: Screenreader-Nutzer:innen benötigen aussagekräftige Alternativtexte, um den Inhalt von Bildern zu verstehen.
Beschreibende Textlinks verwenden: Generische Links wie „Hier klicken“ bieten wenig Kontext für Screenreader-Nutzer:innen; Links sollten beschreibend sein.
Tastaturbedienbarkeit ermöglichen: Alle Websitefunktionen sollten nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tastatur angesteuert und ausgewählt werden können.
Formulare klar gestalten: Ohne klare Beschriftungen und Anweisungen sind Onlineformulare schwer verständlich. Fehlerhinweise müssen deutlich und erklärend sein.
Multimediainhalte beschreiben: Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription sind für viele Nutzer:innen unzugänglich.
Überschriften strukturieren: Überschriften müssen hierarchisch strukturiert sein, damit Screenreader-Nutzer:innen leichter durch die Inhalte navigieren können.
Dokumente zugänglich machen: Dokumente wie PDFs müssen richtig getaggt sein, damit Screenreader sie lesen können.
Hände weg von Overlays: Anbieter von automatisierten Skripten (sogenannten Overlays) versprechen einfache Lösungen zur Barrierefreiheit; diese kostenpflichtigen Module erzeugen aber in den meisten Fällen mehr Probleme, als sie lösen.
Unsere beste Referenz: zufriedene Kunden
Jetzt anfragen
Lassen Sie sich von uns bei Ihren Anforderungen zu barrierefreiem Webdesign und PDFs beraten und optimieren Sie Ihre Onlinepräsenz – für ein barrierefreies Erlebnis, das alle erreicht. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung!
E-Mail: mail@dacc.at
Telefon: 0720 21 12 12